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Das Spiel

Artikel 5 – Regelgerechte Spielfelder
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite betragen.
Bei anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abwei-chungen von diesen Mindestmaßen erlauben oder es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, den Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 Meter jedoch nicht unterschritten werden.
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Kopfseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien.
Wenn das Spielfeld z.B. von Balken umgeben wird, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 30 cm befinden. Eine Auslinie umgibt das Spielfeld in einer maximalen Entfernung von 4 m.
Diese Bestimmungen gelten auch bei besonders abgegrenzten Spielfeldern ( „Carrés d’honneur”).
Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.

Artikel 6 – Spielbeginn, Regeln zum Kreis
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wenn ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen wird, muß die Zielkugel auf diesem Feld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen Kreis, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen. Der Durchmesser muß mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Beim Einsatz eines Wurfkreises aus Vollmaterial muss dessen Innendurchmesser 50 cm betragen.
Die drei aufeinanderfolgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten. Dieser Wurfkreis muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis oder von der Grenze zu verbote-nem Gelände entfernt sein; bei Wettbewerben auf „freiem” Spielgelände (ohne begrenzte Spielfelder) muß er mindestens 2 Meter von dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.
Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.
Der Innenbereich des Wurfkreises darf während des laufenden Durchganges vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf des nächsten Durchganges, in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Sie dürfen ihn weder verlassen, noch dürfen sie angehoben werden, bis die geworfene Kugel den Boden berührt hat. Auch andere Körperteile dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Ausnahmen sind lediglich bei Behinderten gestattet. Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten, dass mindestens das Rad auf ihrer Wurfarmseite den Boden im Innenbereich des Wurfkreises berührt.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als erster spielen muss.

Artikel 7 – Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1. der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des Wurfkreisrandes
mindestens 4 Meter und höchstens 8 Meter für „Minimes”,
mindestens 5 Meter und höchstens 9 Meter für„Cadets”,
mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und „Seniors”
beträgt;
2. der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und von der Grenze
zu verbotenem Gelände befindet;
3. die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt
der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegt;
4. Die Zielkugel muss für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen und
in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer
Anfechtung entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel
sichtbar ist.
Beim nächsten Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen :
– Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder von der Grenze
zu einem verbotenen Gelände entfernt.
– Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung zu
werfen.
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegengesetzter Richtung des vorhergehenden Durchganges zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.
Wenn nach drei aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den obengenannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert werden.
In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.

Artikel 8 – Gültige Zielkugel
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.
Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt
ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und die Kugel erneut gespielt.
Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt.
Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.

Artikel 9 – Ungültige Zielkugel
Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig :
1. Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie
auf erlaubtes Spielge-lände zurückkehrt.
Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spiel-geländes liegt. Sie ist
nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem
verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig
überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der
die Zielkugel frei schwimmt.
2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie (entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen.
3. Wenn die Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter (für Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt.
4. Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Kopfseite des eigenen Spielfeldes überschreitet.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.

Artikel 10 – Veränderungen des Spielgeländes • Strafen
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel entstanden ist.
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler die in Artikel 34 aufgeführten Maßnahmen zu.

Artikel 10a – Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln
Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen:
1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
2. Wenn sie zerbrechen, zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch Kugeln zu spielen,
so wird das größte Bruchstück sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch
eine Kugel/Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem Durch-messer ersetzt. Bei der
nächsten Aufnahme darf der betroffene Spieler den kompletten Kugelsatz austauschen.

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