offizielle Regeln

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 – Die Mannschaften
Artikel 2 – Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Artikel 2a – Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Artikel 3 – Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Artikel 4 – Lizenzen

Artikel 1 – Die Mannschaften
Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:
2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Beim Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, bei Doublettes und Tête-à-tête hat jeder Spieler drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.

Artikel 2 – Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1. Sie müssen aus Metall sein.
2. Einen Durchmesser zwischen 7,05 cm (Minimum) und 8 cm (Maximum) haben.
3. Mit einem Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum).
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln
eingraviert und immer lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich Jugendliche unter 11 Jahre startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden; vorausgesetzt, sie wurden mit einem zugelassenen Logo hergestellt.
4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall noch durch Einbringen von Sand
verändert worden sein.
Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.
Name und Vorname oder die Initialen des Spielers dürfen jedoch nachträglich eingraviert werden sowie verschiedene Logos und Siegel gemäß dem Leistungsverzeichnis („Cahier des Charges”) zur Herstellung von Kugeln.

Artikel 2a – Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Art. 2.4. schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen, ebenso sein oder seine Mitspieler.
Die folgenden zwei Fälle können eintreten:
„Gefälschte” oder „ausgeglühte”Kugeln: Die Lizenz des Spielers wird für eine in der DPV-Rechtsordnung festgelegte Zeitdauer eingezogen, ungeachtet weiterer Maßnahmen durch den zuständigen nationalen Disziplinarausschuss.
Sollte bei einem dieser beiden Fälle der Spieler nicht Eigentümer der Kugeln und der Name des Eigentümers bekannt sein, wird diesem die Lizenz entzogen für eine Zeitdauer, die in der Disziplinarordnung seines nationalen Verbandes festgelegt ist.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter Art. .2.1, 2.2 oder 2.3 aufgeführten Normen entspricht, muß der Spieler sie austauschen. Erdarf auch den kompletten Kugelsatz ersetzen.
Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Art. .2.1, 2.2 oder 2.3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen.
Auf Art. 2.4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Durchgängen eingebracht werden. Wenn sich ab dem dritten Durchgang die Reklamation bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Für den Fall, dass eine Kugel geöffnet wurde, liegt die Verantwortung bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, dass die Kugeln einwandfrei sind, muss sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht zum Ersatz für darüber hinausgehende Schäden gezwungen werden.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.

Artikel 3 – Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P zugelassen sein und den Normen, die im Leistungsverzeichnis („Cahier de Charges”)festgelegt sind, entsprechen.
Der Durchmesser muss zwischen 25 mm (Minimum) und 35 mm (Maximum) betragen.
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig.

Artikel 4 – Lizenzen
Die Lizenz muss gemäß den Rechtsvorschriften des DPV ausgestellt sein und muss insbesondere ein gesiegeltes Passbild sowie die Unterschrift des Inhabers beinhalten.
Vor Beginn eines Wettbewerbes muss jeder Spieler seine Lizenz vorlegen. Er muss sie ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht an der Einschreibung hinterlegt ist.


Das Spiel

Artikel 5 – Regelgerechte Spielfelder
Artikel 6 – Spielbeginn, Regeln zum Kreis
Artikel 7 – Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Artikel 8 – Gültige Zielkugel
Artikel 9 – Ungültige Zielkugel
Artikel 10 – Veränderungen des Spielgeländes • Strafen
Artikel 10a – Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln

Artikel 5 – Regelgerechte Spielfelder
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Die Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite betragen.
Bei anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abwei-chungen von diesen Mindestmaßen erlauben oder es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, den Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 Meter jedoch nicht unterschritten werden.
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Kopfseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien.
Wenn das Spielfeld z.B. von Balken umgeben wird, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 30 cm befinden. Eine Auslinie umgibt das Spielfeld in einer maximalen Entfernung von 4 m.
Diese Bestimmungen gelten auch bei besonders abgegrenzten Spielfeldern ( „Carrés d’honneur”).
Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.

Artikel 6 – Spielbeginn, Regeln zum Kreis
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wenn ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen wird, muß die Zielkugel auf diesem Feld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen Kreis, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen. Der Durchmesser muß mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Beim Einsatz eines Wurfkreises aus Vollmaterial muss dessen Innendurchmesser 50 cm betragen.
Die drei aufeinanderfolgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss die Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten. Dieser Wurfkreis muss in einem Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis oder von der Grenze zu verbote-nem Gelände entfernt sein; bei Wettbewerben auf „freiem” Spielgelände (ohne begrenzte Spielfelder) muß er mindestens 2 Meter von dem nächsten benutzten Wurfkreis entfernt sein.
Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.
Der Innenbereich des Wurfkreises darf während des laufenden Durchganges vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf des nächsten Durchganges, in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Sie dürfen ihn weder verlassen, noch dürfen sie angehoben werden, bis die geworfene Kugel den Boden berührt hat. Auch andere Körperteile dürfen den Boden außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Ausnahmen sind lediglich bei Behinderten gestattet. Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten, dass mindestens das Rad auf ihrer Wurfarmseite den Boden im Innenbereich des Wurfkreises berührt.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als erster spielen muss.

Artikel 7 – Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1. der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des Wurfkreisrandes
mindestens 4 Meter und höchstens 8 Meter für „Minimes”,
mindestens 5 Meter und höchstens 9 Meter für„Cadets”,
mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und „Seniors”
beträgt;
2. der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und von der Grenze
zu verbotenem Gelände befindet;
3. die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom nächsten Punkt
der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt liegt;
4. Die Zielkugel muss für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden Füßen und
in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer
Anfechtung entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel
sichtbar ist.
Beim nächsten Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen :
– Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder von der Grenze
zu einem verbotenen Gelände entfernt.
– Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung zu
werfen.
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegengesetzter Richtung des vorhergehenden Durchganges zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.
Wenn nach drei aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den obengenannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr verändert werden.
In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht, welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die erste Kugel zu spielen.

Artikel 8 – Gültige Zielkugel
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen, ohne dass dieser Wurf auf die drei erlaubten angerechnet wird.
Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt
ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut geworfen und die Kugel erneut gespielt.
Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt.
Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.

Artikel 9 – Ungültige Zielkugel
Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig :
1. Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie
auf erlaubtes Spielge-lände zurückkehrt.
Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spiel-geländes liegt. Sie ist
nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem
verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig
überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der
die Zielkugel frei schwimmt.
2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie (entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen.
3. Wenn die Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter (für Cadets und Minimes) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt.
4. Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Kopfseite des eigenen Spielfeldes überschreitet.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.

Artikel 10 – Veränderungen des Spielgeländes • Strafen
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur Veränderung des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken.
Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) erkunden, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler (der sich darauf vorbereitet zu spielen) oder gegebenenfalls ein Spieler seiner Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar davor gespielte Kugel entstanden ist.
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler die in Artikel 34 aufgeführten Maßnahmen zu.

Artikel 10a – Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln
Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen:
1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
2. Wenn sie zerbrechen, zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch Kugeln zu spielen,
so wird das größte Bruchstück sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch
eine Kugel/Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem Durch-messer ersetzt. Bei der
nächsten Aufnahme darf der betroffene Spieler den kompletten Kugelsatz austauschen.


Die Zielkugel

Artikel 11 – Verdeckte oder bewegte Zielkugel
Artikel 12 – Zielkugel gerät auf ein anderes Spielfeld
Artikel 13 – Ungültige Zielkugel
Artikel 14 – Angehaltene Zielkugel

Artikel 11 – Verdeckte oder bewegte Zielkugel
Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu entfernen.
Wenn zum Beispiel die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch die Einwirkung des Windes oder wegen einer Boden- unebenheit bewegt wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt, vorausgesetzt, der ursprüngliche Platz war markiert.
Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, einen beweglichen Gegenstand (z.B. eine Kugel/ Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein Tier in ihrer Lage verändert wird.
Wird die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gültig.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist eine Reklamation unmöglich.

Artikel 12 – Zielkugel gerät auf ein anderes Spielfeld
Wenn im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld gerät, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9.
Die Spieler, welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende des Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die das betreffende Spielgelände/-feld benutzen, um dann ihren eigenen Durchgang zu beenden.
Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit aufbringen.
In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihr bisheriges Spielfeld zurück.
Die Zielkugel wird dann aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielfeld verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung des Artikels 7.

Artikel 13 – Ungültige Zielkugel
Wird im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungültig, so können sich drei Möglichkeiten ergeben:
1. beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens eine zu spielende Kugel:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).
2. nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende Kugel:
Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende
Kugeln zur Verfügung hat.
3. keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln:
Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).

Artikel 14 – Angehaltene Zielkugel
1. Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Schiedsrichter oder einen Zuschauer
angehalten wird, behält sie ihre neue Position.
2. Wird die weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler angehalten, so hat dessen
Gegner drei Möglichkeiten:
a) Er lässt die Zielkugel in ihrer neuen Position.
b) Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück.
c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung der
Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Zielkugel und dem Platz
befindet, an dem sie angehalten wurde, aber höchstens auf 20 Meter
(für Senioren und Junioren) bzw. 15 Meter (für Cadets und Minimes), und
zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist.
Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position.
Überquert die weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig, wobei Artikel 13 zu beachten ist.


Die Kugeln

Artikel 15 – Das Werfen der Kugeln
Artikel 16 – Verhalten der Spieler und Zuschauer
Artikel 17 – Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld
Artikel 18 – Ungültige Kugeln
Artikel 19 – Angehaltene Kugeln
Artikel 20 – Zeitvorgabe
Artikel 21 – Kugeln, die bewegt werden
Artikel 22 – Falsche Kugeln gespielt
Artikel 23 – Nicht regelgerecht gespielte Kugeln

Artikel 15 – Das Werfen der Kugeln
Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat. Danach ist immer die Mannschaft an der Reihe, die in dem laufenden Durchgang nicht im Punktbesitz ist.
Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.
Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden.
Geworfene Kugeln dürfen nicht nocheinmal gespielt werden. Ausnahme: Kugeln, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier, ein bewegliches Objekt (Ball usw.) angehalten oder von Ihrer Bahn abgelenkt werden sowie der in Artikel 8, zweiter Absatz beschriebenen Situation.
Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten.
Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in Artikel 34 aufgeführten Maßnahmen in Kraft.
Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet.
Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Artikel 28.

Artikel 16 – Verhalten der Spieler und Zuschauer
Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer äußerste Ruhe einhalten.
Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder irgend etwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis befinden.
Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler als auch von der Zielkugel einen Abstand von mindestens 2 Meter einhalten.
Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.

Artikel 17 – Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld
Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler, die sich nicht an diese Regel halten, können mit den in Artikel 34 genannten Strafen belegt werden.
Kugeln, die im Verlauf eines Durchganges das zugeteilte Spielfeld verlassen sind gültig (ausgenommen Artikel 18 trifft zu).

Artikel 18 – Ungültige Kugeln
Eine Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Die Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Bei unmittelbar nebeneinander angrenzenden Spielfeldern gelten die äußeren Begrenzungslinien des Nachbarfeldes als Auslinien.
Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie nach dem Passieren des verbotenen Geländes verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden; andernfalls wird sie gewertet, sobald eine weitere gegnerische Kugel gespielt ist.

Artikel 19 – Angehaltene Kugeln
Eine Kugel, die durch den Schiedsrichter oder einen Zuschauer angehalten wird, behält die Position, in der sie liegenbleibt.
Eine Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler angehalten wird, von dessen Mannschaft sie gespielt wurde.
Eine gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler angehalten wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt.
Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese durch einen Spieler angehalten wird, kann der Gegner des Spielers, der den Fehler begangen hat,
1. sie an dem Platz liegenlassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist,
2. in dem Fall, dass sie markiert war, sie auf einen Punkt legen, der sich auf der
Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel und dem Platz
befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen ist; jedoch nur auf zugelassenem
Spielgelände.
Ein Spieler, der eine Kugel absichtlich anhält, ist sofort für das laufende Spiel zu disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.

Artikel 20 – Zeitvorgabe
Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist.
Diese Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel nach jedem Durchgang.
Hält sich ein Spieler nicht an diese Bestimmungen, so zieht er sich die in Artikel 34 geregelten Maßnahmen zu.

Artikel 21 – Kugeln, die bewegt werden
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich durch Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt, wird sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt. Dasselbe gilt für eine Kugel, die unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer oder irgendeinen beweglichen Gegenstand sowie durch ein Tier bewegt wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln und die Zielkugel markieren. Keinesfalls ist eine Reklamation bezüglich der Kugeln oder einer Zielkugel erlaubt, die nicht markiert waren. Der Schiedsrichter kann dann nur die neue Lage der Kugeln oder der Zielkugel auf dem Spielgelände feststellen.
Dagegen bleibt eine Kugel, die durch eine andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde, an dem neuen Platz liegen.

Artikel 22 – Falsche Kugeln gespielt
Ein Spieler, der unabsichtlich eine andere Kugel als seine eigene spielt, zieht sich eine Verwarnung zu. Die Kugel ist für diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden, gegebenenfalls nach einer Messung.
Im Wiederholungsfall während eines Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie bewegt hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Es ist den Spielern verboten, die bereits gespielten Kugeln vor dem Ende eines Durchganges aufzuheben.

Artikel 23 – Nicht regelgerecht gespielte Kugeln
Jede nicht regelgerecht gespielte Kugel ist ungültig und alles, was sie hierbei bewegt hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt, wenn markiert war.
Dieselbe Regel gilt für eine Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis gespielt wurde, als die Zielkugel.
Der Gegner hat jedoch das Recht, die „Vorteilsregel” anzuwenden und den Wurf zu akzeptieren. In diesem Fall ist die gespielte oder geschossene Kugel gültig und alles, was sie bewegt hat, bleibt in der neuen Position.


Punkte und Messung

Artikel 24 – Entfernen der Kugeln zum Messen
Artikel 25 – Messen der Punkte
Artikel 26 – Kugeln aufheben vor Punktfeststellung
Artikel 27 – Bewegen von Kugeln oder Zielkugel
Artikel 28 – Gleicher Abstand
Artikel 29 – Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel
Artikel 30 – Reklamationen

Artikel 24 – Entfernen der Kugeln zum Messen
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse, die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen (nachdem sie markiert worden sind), vorübergehend zu entfernen.
Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen.
Können die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung unter Zuhilfe eines Zirkels oder anderer geeigneter Mittel durchzuführen.

Artikel 25 – Messen der Punkte
Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der die letzte Kugel gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, durch ihre Spieler zu messen.
Der Schiedsrichter kann jederzeit während eines Spieles, gleich von welchem Spieler, zum Messen gebeten werden; seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein. Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Spieler, die diese Vorschrift missachten, können nach Artikel 34 bestraft werden, falls sie nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter weiterhin regelwidrig handeln.

Artikel 26 – Kugeln aufheben vor Punktfeststellung
Eine nicht markierte Kugel ist ungültig, wenn sie am Ende eines Durchganges vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen wird.

Artikel 27 – Bewegen von Kugeln oder Zielkugel
Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verändert (verschiebt), so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers verloren.
Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, und wenn nach einer erneuten Messung der Punkt bei der Kugel bleibt, die ursprünglich für die der Zielkugel näherliegende gehalten wurde, so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen. Dasselbe geschieht in dem Fall, wenn der Punkt nach einer erneuten Messung nicht bei der Kugel bleibt, von der ursprünglich angenommen wurde, dass sie der Zielkugel am nächsten sei.

Artikel 28 – Gleicher Abstand
Wenn zwei gegnerische Kugeln die Zielkugel berühren oder wenn diese der Zielkugel am nächsten liegen und den gleichen Abstand zu ihr haben, können folgende drei Möglichkeiten eintreten:
1. Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird der Durchgang
annulliert.
Die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die den vorherigen Durchgang gewonnen hat.
2. Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie ihre Kugeln
und erhält am Ende des Durchganges so viele Punkte, wie sie Kugeln näher bei der
Zielkugel platziert hat, als die am nächsten liegende gegnerische Kugel.
3. Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die Mannschaft die
zuletzt gespielt hat, noch eine Kugel, danach der Gegner usw., bis eine Mannschaft den Punkt mit einer ihrer Kugeln gewinnt. Wenn gegen Ende des Durchganges nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, gelten die Bestimmungen von Artikel 28.2.
Wenn sich am Ende eines Durchganges keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird der Durchgang annulliert.

Artikel 29 – Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.

Artikel 30 – Reklamationen
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation findet keine Berücksichtigung, die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird.
Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.)


Disziplin

Artikel 31 – Strafen für zu spät kommende Mannschaften
Artikel 32 – Verspätet ankommende Spieler
Artikel 33 – Austauschen von Spielern
Artikel 34 – Maßnahmen („Sanktionen“) beim Spiel
Artikel 35 – Spielunterbrechungen
Artikel 36 – Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb
Artikel 37 – Teilung der Preise
Artikel 38 – Unkorrektheiten
Artikel 39 – Aufgaben des Schiedsrichters
Artikel 40 – Jury

Artikel 31 – Strafen für zu spät kommende Mannschaften
Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ergebnisses der Ziehung müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein.
Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird sie mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird.
Für jeweils weitere 5 Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt.
Dieselbe Strafe wird während eines Wettbewerbes verhängt, nach jeder Ziehung und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung).
Eine Mannschaft, die eine Stunde nach dem Ende der Verkündung des Ziehungsergebnisses, bzw. der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Eine unvollständige Mannschaft braucht nicht zu warten, sie hat die Möglichkeit ohne den abwesenden Spieler zu spielen. Sie kann jedoch nicht über dessen Kugeln verfügen.
Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen. Bei einem entsprechenden Verstoß treten die Bestimmungen dieses und des nächsten Artikels in Kraft.

Artikel 32 – Verspätet ankommende Spieler
Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn eines Durchganges erscheint, darf er an diesem nicht teilnehmen. Er ist erst vom nächsten Durchgang an zum Spiel zugelassen.
Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht, an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles).
Ein Durchgang gilt als „begonnen”, wenn die Zielkugel „regel-gerecht” auf dem Spielgelände platziert ist.

Artikel 33 – Austauschen von Spielern
Das Austauschen von einem Spieler im „Doublette” oder von einem oder zwei Spielern im „Triplette” ist bis zu dem offiziellen Beginn des Wettbewerbes (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Voraussetzung ist, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.

Artikel 34 – Maßnahmen („Sanktionen“) beim Spiel
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu :
1. Verwarnung.
2. Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel.
3. Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel und der darauffolgenden.
4. Ausschluss des schuldigen Spielers für das Spiel.
5. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.
6. Disqualifikation beider Mannschaften für den Fall des schuldhaften Einverständnisses.

Artikel 35 – Spielunterbrechungen
Jeder begonnene Durchgang muss auch wenn es regnet zu Ende gespielt werden; es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob ein Spiel unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.

Artikel 36 – Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes in einem Wettbewerb (2. Runde, 3. Runde usw.) bestimmte Spiele noch nicht beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für einen ordentlichen Verlauf des Wettbewerbes für notwendig erachtet.

Artikel 37 – Teilung der Preise
Die Teilung der Preise und Vergütungen ist ausdrücklich verboten. Die Mannschaften, die das Endspiel oder irgendein anderes Spiel austragen und es dabei an Sportlichkeit und Respekt den Zuschauern, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter gegenüber fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann die Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie die in Artikel 38 aufgeführten Maßnahmen ergeben.

Artikel 38 – Unkorrektheiten
Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und im schlimmeren Fall der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu :
1. Ausschluss vom Wettbewerb.
2. Entzug der Lizenz.
3. Einbehalten oder Rückgabe der Preise.
Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden.
Die Maßnahmen zu den Punkten 1. und 2. sind durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Bei Anwendung der Maßnahme zu dem Punkt 3. ist diese durch den Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Vorstand des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem Fall hat das zuständige nationale Verbandsgericht die letzte Entscheidung.

Artikel 39 – Aufgaben des Schiedsrichters
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen zu überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende Folge zu leisten.
Die Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten den Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem Vorstand des zuständigen nationalen Verbandes gemeldet. Der Vorstand dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor den zuständigen Disziplinarausschuss laden, der über die weiteren Maßnahmen befindet.

Artikel 40 – Jury
Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehenen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstattet.
Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden.
Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend.